Mitgliedschaft & Beiträge

Auszug aus der Vereinssatzung:

§ 4
Mitgliedschaft

(1) Der Verein hat aktive Mitglieder und Fördermitglieder.

(2) Aktive Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.

(3) Anträge auf Mitgliedschaft sind schriftlich zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung der Aufnahme kann der Antragsteller die Mitgliederversammlung anrufen.

(4) Dem schriftlichen Aufnahmeantrag von juristische Personen gem. Pkt. 2 auf Mitgliedschaft sind folgende Unterlagen beizufügen

a)
Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung und

b)
Registerauszug oder anderweitiger amtlicher Nachweis der eigenen Rechtspersönlichkeit,

[…]

(6) Der Austritt eines Mitgliedes ist nur zum Jahresende möglich. Er erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten.

[…]

§ 5
Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Aktive Mitglieder haben volles Antrags- und Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

(2) Die Mitglieder haben die von der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge und sonstigen Leistungen (Umlagen und dgl.) zu entrichten.

(3) Fördernde Mitglieder haben Rede- und Antragsrecht, jedoch kein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.

 

Mitgliedsbeiträge

Der Mitgliedsbeitrag beträgt gem. Beitragsordnung des Vereins


für natürliche Personen 30 € im Jahr

für juristische Personen 300 € im Jahr

Ermäßigungen sind auf Vorstandsbeschluss möglich.

Satzung

Unsere vollständige Satzung können Sie hier einsehen:

Satzung

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