Hier erhalten Sie einen Einblick aus unserer Vereinssatzung:
§ 2 Vereinszweck
(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Er arbeitet aus sozialer Hilfsbereitschaft und humanitärer Verantwortung ohne parteipolitische oder konfessionelle Bindungen.
(2) Zweck des Vereins ist die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere die Förderung und Unterstützung der Menschen in der Region zur bestmöglichen Bewältigung von Problemen und Belastungen, die sich aus dem demografischen Wandel und der Alterung unseres Gemeinwesens ergeben.
(3) Der Verein verfolgt dieses Anliegen vor allem in den Lebensbereichen, die für die Gestaltung eines selbstbestimmten und verantwortlichen Lebens im Alter relevant sind. Das Alter ist hierbei kein Synonym für Gebrechlichkeit und versteht sich als relativer Ausdruck in Abhängigkeit vom zu betrachtenden Lebensbereich; Alter ist im gesundheitlichen Sinne anders zu betrachten als in Bezug auf die Lebensbereiche Arbeit, Mobilität oder Wohnen, beschränkt sich also nicht auf eine starr am Lebensalter geknüpfte Personengruppe.
(4) Verwirklicht wird der Zweck des Vereins durch:
•
Planung und Realisierung wissenschaftlicher Veranstaltungen
•
Planung und Realisierung von sozialen Projekten zur Unterstützung von bedürftigen Menschen im Alter insbesondere durch aufsuchende Hilfen und Treffs in Wohngebieten
•
Unterstützung, Konzipierung und Umsetzung von Forschungsvorhaben
•
Aufbau eines Informationssystems zum aktiven Altern
•
Bildungs- und Beratungsleistungen zum Aktiven Altern und dem demografischen Wandel und dessen Wahrnehmung
•
Unterstützung und Förderung ehrenamtlicher Tätigkeit.
•
(5) Der Verein richtet sich in seiner fördernden Tätigkeit gleichermaßen an Privatpersonen und Unternehmen, Institutionen bzw. Organisationen und unterstützt diese bei der Lösung von Problemen im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel. Er unterstützt Träger von Projekten zur Integration Älterer in das Erwerbsleben und zur Förderung des lebenslangen Lernens in und außerhalb von Unternehmen und anderen Institutionen und Organisationen.
(6) Der Verein arbeitet mit anderen Organisationen, insbesondere innerhalb der Strukturen der Wohlfahrtspflege zusammen.
(7) Der Verein unterstützt den Grundsatz der Chancengleichheit. Er wird niemanden wegen seiner Nationalität, Behinderung, Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Alter in irgendeiner Weise diskriminieren oder die Eignung zur Mitgliedschaft davon abhängig machen. Er wird ferner an keinen Aktivitäten von Organisationen teilnehmen, von denen bekannt ist, dass dort Personen diskriminiert werden. Der Verein wird diese Grundsätze auch seinen Mitgliedern nahe legen und über deren Einhaltung wachen.